Incoterms 2010

Mit der Wirtschaftsentwicklung steigt auch die Bedeutung der logistischen Dienstleistungen. Verschiedenste Güter werden zu Kunden auf der ganze Welt transportiert und das bei einer stetig steigende Menge des Gütervolumens. Aus diesem Grund ist es besonders Wichtig, das der Vertrag zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen auf ein solides Fundament gestellt wird. Dieser Vertrag sollte alles beinhalten, was mit den  Risiken, Ausgaben und Aufwendungen für den Transport zusammenhängt.

In der Praxis benutzt man oft  die Lieferungsbedingungen Incoterms 2010. Auch unsere Gesellschaft, IKO Trans Logistik s.r.o., erstellt Verträge nach diesen Bedingungen.

Die Lieferugsbedingungen ( Frankatur ) - bestimmen die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers  und regelt:

  • Übergang des Risikos vom Verkäufer auf den Käufer
  • Das Risiko der Beschädigung oder Verlust der Ware während des Transports
  • Übergang der Frachtkosten vom Verkäufer auf den Käufer
  • Frachtkosten, Lagerung, Zollgebühren, Versicherung und erforderliche Dokumenten
  • Bestimmt den Ort ab dem die Risiken und Frachtkosten vom Verkäufer auf den Käufer übergehen

 

Incoterms 2010 enthätl 13 Frankaturen:

  1. EXW - Ex Works = ab Werk
    Die Frachtkosten und Risiken übernimmt der Käufer schon ab dem Auslieferungsort Der Verkäufer stellt die Ware ab Werk bereit, übernimmt jedoch keine Verpflichtung zur Verladung.

  2. FCA - Free Carrier = frei Frachtführer
    Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware an gennantem Ort zu übergeben. Der Käufer bestimmt Ort und Art des Transports. In dem Moment, wenn die Ware vom Frachtführer übernommen wird, gehen alle Risiken und Frachtkosten vom Verkäufer auf den Käufer über. Alle Kosten sind vom  Käufer zu tragen.

  3. FAS - Free Alongside Ship = frei Längseite Seeschif
    Die Frachtkosten und Risiken gehen auf den Käufer über, ab dem Moment wo die Ware zur Längsseite des Schiffs im Verschiffungshafen zugestellt ist.

  4. FOB - Free on Board = frei an Bord
    Die Frachtkosten und Risiken gehen auf den Käufer über, ab dem Moment, wo die Ware die Reling des Schiffes am genannten Verschiffungshafen überschritten hat. Der Verkäufer bezahlt alle Frachtkosten bis an Bord einschließlich der Zollgebühren. Der Käufer ist für Charter und Bezahlung des Schiffes zuständig.

  5. CFR - Cost and Freight = Kosten und Fracht
    Der Verkäufer übernimmt die Zollabfertigung, wählt das Schiff aus und bezahlt die Frachtkosten bis zum gennanten Bestimmungshafen. Die Risiken trägt er nur bis zu dem Zeitpunkt, wo die Ware die Reling überschreitet.

  6. CIF - Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht
    Der Verkäufer übernimmt die Zollabfertigung, wählt das Schiff aus und bezahlt die Frachtkosten bis zum gennanten Bestimmungshafen. Der Verkäufer übernimmt auch die Kosten für eine Mindestversicherung.  Die Risiken trägt er nur bis zu dem Zeitpunkt, wo die Ware die Reling überschreitet.

  7. CPT - Carriage paid to... = frachtfrei
    Der Verkäufer wählt die Art des Transports und übernimmt die Frachtkosten bis zum genannten Bestimmungsort. Der Käufer trägt das Risiko der Beschädigung oder Verlust der Ware während des Transports und übernimmt die Kosten für die Versicherung.

  8. CIP - Carriage and Insurance paid to... = frachtfrei, versichert
    Der Verkäufer wählt die Art des Transports und bezahlt die Frachtkosten bis zum genannten Bestimmungsort. Gleichzeitig ist er verpflichtet die Kosten für eine Versicherung zu übernehmen, die den Käufer gegen Beschädigung oder Verlust der Ware während des Transports abdeckt. Es handelt sich um eine Mindestversicherung.

  9. DAF - Delivered At Frontier = geliefert Grenze
    Die Frachtkosten und Risiken gehen vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware die Grenze überschreitet. Der Verkäufer übernimmt die Frachtkosten bis zu der Grenze und die Kosten der Ausfuhrabfertigung, sowie die Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Exportland.  Der Käufer übernimmt die Kosten der Einfuhrabfertigung und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Importland.

  10. DES - Delivered Ex Ship = geliefert ab Schiff
    Der Verkäufer wählt das Schiff und trägt alle Kosten und Risiken, die mit dem Transport verbunden sind bis zum genannten Bestimmungshafen, wo die Ware vom Käufer übernommen wird.

  11. DEQ - Delivered Exy Quay = geliefert ab Kai
    Die Frachtkosten und Risiken gehen, auf dem Kai in dem genannten Bestimmungshafen, vom Verkäufer auf den Käufer über. Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten, die mit dem Transport bis in den genannten Bestimmungshafen und Abladen der Ware auf dem Kai verbunden sind.

  12. DDU - Delivered Duty Unpaid = gelifert, unverzollt
    Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware dem Käufer im Importland an dem genannten Ort zuzustellen. Alle Kosten, Risiken und die Organisation der Zollabfertigung und Abladung der Ware übernimmt der Käufer.

  13. DDP Delivered Duty Paid = geliefert, verzollt
    Der Verkäufer stellt die Ware schon verzollt dem Käufer zu. Und trägt alle Kosten und Risiken, die mit dem Transport bis zum genannten Ort verbunden sind.